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Wer bei einer Bank ein neues Konto eröffnet bzw. sein bestehendes Konto zu einer ausgewählten Bank wechselt, der kann sich einen Bonus in Form von Startguthaben sichern. Aber auch andere Prämien sind denkbar: so zum Beispiel Elektroartikel wie Smartphones oder Tablets.
Wer die Prämien in Form von Sachartikeln oder Startguthaben in Anspruch nehmen möchte, der muss bei den meisten Banken nachweisen können, dass er ein Neukunde ist. Neukunden sind all diejenigen, die bislang noch kein Konto bei der entsprechenden Bank besaßen bzw. besitzen.
Viele Banken erkennen aber auch Rückkehrer ggf. an Neukunden an, wenn die Auflösung eines ehemaligen Kontos mehrere Monate zurückliegt. Welche genauen Fristen gelten und ab wann man als ehemaliger Kunde wieder zu den neuen Kunden zu zählen ist, können Interessenten bei der ausgewählten Bank erfragen.
Die Banken sind in Zeiten von hartumkämpften Märkten in der Regel froh, auch ehemalige Kunden erneut als neue Kunden begrüßen zu dürfen.
Damit neue Kunden die Prämien in Form von Startguthaben erhalten, ist es ggf. notwendig, spezielle in den Aktionsbedingungen festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen regelmäßigen Geldeingang über eine bestimmte Summe und einen bestimmten Zeitraum handeln.
Die genannten Bedingungen können sich natürlich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterscheiden und sollten individuell erfragt bzw. in den AGBs der Unternehmen nachgelesen werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Startguthabens
In Zeiten wirtschaftlich schwerer Zeiten und finanzieller Krisen haben selbstverständlich auch die Banken nichts zu verschenken. Letztere knüpfen die Gewährung ihrer Prämien und Bonis deshalb an ganz konkrete Bedingungen, die jeder neue Kunde erfüllen muss, damit die Prämie auch tatsächlich in der versprochenen Form gutgeschrieben bzw. ausgegeben wird.
Abgesehen vom Status des Neukunden, den jeder, der eine Prämie oder ein Startguthaben erhalten möchte, im Rahmen der aktuellen Angebote erfüllen muss, legen die Banken, die Konten mit Startguthaben bieten, noch weitere Bedingungen fest, über die man sich als Interessent im Vorfeld informieren sollte, bevor man das Konto wechselt oder ein neues Konto bei der entsprechenden Bank eröffnet.
Regelmäßiger Geldeingang als Voraussetzung
Schaut man auf die konkreten Ausgestaltungen der Angebote für Konten mit Startguthaben, stellt man unweigerlich fest, dass die meisten Anbieter die Gutschrift eines Startguthabens bzw. die Gewährung einer Prämie mit einem Mindestgeldeingang verknüpfen. Die meisten Kreditinstitute fordern einen regelmäßigen Geldeingang in Höhe von mindestens 1.000 Euro.
Dabei ist es aber in der Regel gleichgültig, ob die Summe von einem Arbeitgeber überwiesen wird oder ob es sich bei dem obligatorischen Geldeingang lediglich um eine Umbuchung von einem anderen Konto des Kunden oder um eine Überweisung eines Bekannten oder Familienangehörigen handelt.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, noch einmal mit der Bank in Kontakt zu treten, um potentielle Fragen und genaue Bestimmungen zu erfragen bzw. zu klären. Liegt die Bedingung eines minimalen Geldeingangs vor, bevor die Prämie ausgeschüttet wird, muss der Geldeingang in der Regel über mehrere Monate in Folge nachgewiesen werden.
Die Zeiträume sind individuell festgelegt. Üblich sind derzeit Geldeingänge über einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten, bevor das Startguthaben gutgeschrieben wird.
Implementierung von Zahlungspartnern auf die neue Bankverbindung
- Handelt es sich bei dem zu eröffnenden Konto, das mit einer Prämie belohnt wird, um ein Girokonto, so möchten die Banken auch sicherstellen, dass das Konto nicht nur aufgrund der Prämie eröffnet wird, sondern auch im Alltag durch die Kunden aktiv genutzt wird.
- Eine weitere Bedingung vieler Anbieter, die ihren neuen Kunden Konten mit Startguthaben bieten, ist daher die Umstellung bzw. Implementierung von Zahlungspartnern auf die neue Bankverbindung.
- Konkret bedeutet dies, dass eine minimale Anzahl von Zahlungspartnern bzw. Vertragspartnern von dem Konto abgebucht haben muss, bevor die Aktivität des Kontos als bestätigt gilt.
- Bei den Abbuchungen kann es sich beispielsweise um die Lastschriften von Strom-, Mobilfunk- oder Internetanbieter handeln.
- Sind die Lastschriften nachweislich eingezogen worden, verstreicht in der Regel noch eine kurze Bearbeitungsfrist, bis das Startguthaben gutgeschrieben bzw. die Prämie ausgeschüttet wird.
Startguthaben wird oft gestückelt gutgeschrieben
Um die oben erwähnte Kontoaktivität bei neuen Kunden zu gewährleisten, sind einige Banken bei ihren Angeboten dazu übergegangen, das in Aussicht gestellte Startguthaben nicht sofort in voller Summe auszuzahlen, sondern die Summe nach und nach in mehreren Etappen gutzuschreiben.
Die Auszahlung der Teilsummen ist dann beispielsweise ebenfalls an mehrere Geldeingänge oder Mindestüberweisungen pro Monat gebunden. Nur wenn diese Bedingungen lückenlos erfüllt werden, erfolgt die gesamte Gutschrift des Angebotes in der genannten Höhe.
Zahlungen über Vertragspartner als Voraussetzung
Wieder andere Banken, die sich mit ihrer Promotion zum Beispiel ganz besonders an junge Kunden richten, legen individuell andere Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, damit die Prämien ausgeschüttet bzw. das Startguthaben gutgeschrieben wird. Derzeit betrifft dies besonders die Direktbanken bzw. diejenigen Kreditinstitute, die einen Großteil ihres Angebotes ausschließlich online zur Verfügung stellen.
Bekannt sind derzeit Angebote, bei denen die neuen Kunden der Banken beispielsweise Zahlungen über elektronische Zahlungsanbieter als Voraussetzung für den Prämienerhalt abwickeln müssen. Bei den ausgewiesenen Zahlungsanbietern handelt es sich zum Beispiel um Kooperationspartner der Kreditinstitute, die neue und innovative Wege im modernen Zahlungsverkehr gehen möchten. Ein Beispiel sind die markeneigenen Zahlungsmöglichkeiten der führenden Smartphone- und Tablethersteller.
Startguthaben für privilegierte Personengruppen
- Immer wieder sind Angebote der Banken für Konten mit Startguthaben verfügbar, die sich an bestimmte Personengruppen richten.
- Eine große Personengruppe, die bei den Promotionen der Banken immer wieder bedacht wird, sind die Studenten und Schüler. Schließlich handelt es sich bei dieser Gruppe um die neuen Kunden von morgen, die die Banken natürlich auch für die kommende Zeit nach dem Ausbildungsabschluss an sich binden möchten.
- Die Statistik zeigt: Nur wenige Kunden wechseln das Konto in späteren Jahren, da ein Kontenwechsel immer auch mit Aufwand und bürokratischer Arbeit verbunden ist.
- Studenten sollten die Aktionen zum Semesterstart abwarten. In diesen Zeiten legen die Banken und Sparkassen immer wieder neue Promotionen mit neuen attraktiven Bedingungen auf, zu denen auch lukrative Startguthaben zählen.
- Die Angebote für Konten mit Startguthaben, die sich an Studierende richten, erfordern einen entsprechenden, gültigen Nachweis, der zur Inanspruchnahme der besonderen Konditionen berechtigt.
- In der Regel reichen ein Studierendenausweis oder ein Schülerausweis aus, um die Prämie zu erhalten.
- Das Besondere: Studenten müssen zumeist keinen minimalen monatlichen Gehaltseingang nachweisen können, bevor das Startguthaben aktiviert wird. Ist die Gutschrift an weitere Voraussetzungen geknüpft, handelt es sich üblicherweise um den Nachweis einer aktiven Kontonutzung, die jeder neue junge Kunde in der Regel problemlos nachweisen kann.
Wichtig: Einige Banken, die Startguthaben für Studenten und Auszubildende bereithalten, legen eine Altersgrenze fest, jenseits der das Angebot leider nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Die Altersgrenze für Studentenangebote liegt derzeit je nach Kreditinstitut bei 25 bis 30 Jahren. Immatrikulationsbescheide müssen zur Führung der studentischen Konditionen, die oft zusätzlich gelten und zum Beispiel von der Kontoführungsgebühr befreien, regelmäßig im halbjährigen oder jährlichen Turnus eingereicht werden.
Tipps für die Eröffnung eines Kontos mit Startguthaben
Tipp 1: Teilnahmebedingungen vor der Kontoeröffnung aufmerksam lesen
Wer ein gutes Angebot für ein Konto mit Startguthaben gefunden hat, der sollte vor der Kontoeröffnung die Teilnahmebedingungen aufmerksam lesen. Ein Hauptaugenmerk beim Lesen der Teilnahmebedingungen sollte darauf liegen, dass etwaige Bedingungen, die zur Gutschrift des Startguthabens erforderlich sind, durch den neuen Kunden auch tatsächlich real erfüllt werden können.
Auch ein Blick auf weitere Kontodetails, wie zum Beispiel die Kontoführungsgebühren sind wichtig, da diese bei Anfallen die Prämie schmälern können.
Tipp 2: Angebote bankübergreifend vergleichen
Viele Banken möchten mit besonderen Prämien und Gutschriften auf sich aufmerksam machen. Vor der Eröffnung eines Kontos und der damit einhergehenden Inanspruchnahme eines Promotionsangebotes sollten die Kundinnen und Kunden auch die Angebote der Konkurrenz bankübergreifend vergleichen.
Die Höhe der Startguthaben unterscheidet sich üblicherweise nicht unerheblich. Üblich sind Summen zwischen 25 und 200 Euro. Steht eine Sachprämie in Aussicht, sollte sich jeder Kunde fragen, ob der Gegenwert bzw. der Nutzen der Prämie den Aufwand einer Kontoeröffnung bzw. eines Kontowechsels rechtfertigt.
Tipp 3: Möglichkeit der Freundschaftswerbung prüfen
Prämien in Form von Startguthaben bei der Kontoeröffnung zu erhalten, ist bei den Banken bis auf wenige Ausnahmen nur einmalig möglich. Doch auch nach der Kontoeröffnung gibt es vielerorts die Möglichkeit, noch weitere Prämien zu erhalten. Viele Kreditinstitute knüpfen weitere Prämien in Form von Gutschriften zum Beispiel an die Freundschaftswerbung.
Für weitere geworbene Kunden, die ein Konto eröffnen und dieses aktiv nutzen, erhält der werbende Kunde dann erneute Gutschriften in individueller Höhe. Auch sofern die Bank eine derartige zusätzliche Prämie nicht bewirbt, lohnt es sich, nachzufragen, inwiefern Freundschaftswerbungen bestehender Kunden mit weiteren Extras honoriert werden.
Tipp 4: Umbuchungen für den nachweislichen Geldeingang
- Ggf. kann es vorkommen, dass der neue Kunde die geforderte Höhe des Geldeingangs über den geforderten Zeitraum nicht erfüllen kann. Dies ist meist kein Totschlagargument, das gegen den Erhalt der Prämie bei Kontoeröffnung sprechen muss.
- Vielmehr lohnt es, sich eines Tricks zu bedienen: Die Banken prüfen im Rahmen der Bedingung eines minimalen Geldeingangs über einen festgelegten Zeitraum in der Regel nicht, ob es sich um eine Gehaltszahlung von einem Arbeitgeber handelt.
- Auch Überweisungen von Freunden oder Umbuchungen von einem bestehenden Zweitkonto werden als Geldeingang gewertet und tragen zum Erfüllen etwaiger Prämienbedingungen bei.
- So ist es beispielsweise denkbar, eine Überweisung oder Umbuchung auf das neue prämierte Konto zu transferieren und den Betrag nach Erhalt zurück zu überweisen.
- Lediglich der einmalige Geldeingang muss bei den meisten Angeboten über den in den Teilnahmebedingungen genannten Zeitraum dokumentiert sein.
Tipp 5: Zusatzprodukte können mit Mehrkosten verbunden sein
Die Kreditinstitute sind bestrebt, weitere Finanzprodukte und finanzielle Dienstleistungen an die neuen Kunden zu bringen: Wer ein Konto mit Startguthaben eröffnet, sollte zunächst prüfen, inwiefern weitere Finanzprodukte wie zum Beispiel Kreditkarten Bestandteil des Angebotes sind und ob diese tatsächlich von einem selbst benötigt werden.
Die Kreditkarte ist ein klassisches Beispiel: Für Kreditkarten, die zum Girokonto gehören, werden in der Regel jährliche Gebühren fällig, die im schlimmsten Fall die gesamte Prämie aufzehren können. Bei vielen Banken, die weitere Produkte im Rahmen der Kontoeröffnung inkludieren, ist es aber möglich, diese bei Kontoeröffnung auszuschlagen.